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RG, 16.01.1908 - I 1112/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat eine Strafanzeige wegen Gewerbsunzucht dann als unbegründet und als wider besseres Wissen erhoben zu gelten, wenn die Beschuldigung hinsichtlich eines einzelnen Falles der Unzuchtverübung erfunden ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 59
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53
Rechtsmittel
Wenn er bei dieser Sachlage behauptete, nicht er, sondern seine Ehefrau und seine Schwiegermutter hätten das Zimmer vermietet und das Geld eingezogen, so konnte dies nur bedeuten, dass er sie als Täterinnen der strafbaren Handlung bezeichnete, die ihm vorgeworfen wurde (vgl. auch RGSt 41, 59 f). - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52 Eine unrichtige Wiedergabe der näheren Umstände und auch eine Übertreibung würden die Anschuldigung noch nicht zu einer falschen im Sinne des § 164 StGB machen (vgl. hierzu RGSt 41, 59; LeipzKom zum StGB 1951 Anm. 2 g zu § 164).